Prüfungswesen
Nach Betriebssicherheitsverordnung sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel Art, Umfang und Fristen für erforderliche Prüfungen an Werkzeugen zu ermitteln.
Als anzuwendende Regeln der Technik sind die Festlegungen zu Prüfungen im staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk heranzuziehen. Ebenso beschreiben nationale wie internationale Normen Prüfverfahren und Prüfvorgaben. Die Prüfvorschriften der Betriebssicherheitsverordnung werden durch Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert:
Die Prüfungen sind ggf. einmalig vor Inbetriebnahme durchzuführen und zusätzlich in angemessenen Zeitabständen zu wiederholen.
Die Aufgabe unserer Kunden bei denen wir gerne beratend zur Seite stehen ist es, dafür zu sorgen, dass
- die prüfungsbedürftigen Einrichtungen erfasst werden
- Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen ermittelt werden
- Prüfer, die über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, beauftragt werden
- eine Übersicht über die Prüfungstermine erstellt wird
- die Prüfergebnisse schriftlich niedergelegt werden
- die Prüfergebnisse ausgewertet und die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel getroffen werden
Bei diesen Aufgabenstellungen unterstützen wir unsere Kunden und betreuen den Prüfungsprozess von der Erfassung der Werkzeuge bis zu den wiederkehrenden Prüfungen in unserer Datenbank.