Prüfungswesen

DGUV R 112-198/199

Die DGUV R 112-198/199 beschreibt die Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz sowie die DGUV R 112-198/199 das Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen.

Unsere Prüfer in diesem Bereich haben allesamt eigene Erfahrungen mit dem Arbeiten in der Höhe und der Nutzung dieses Equipments, so dass wir mit einem Grundverständnis aus eigenen Erfahrungen an diese sensiblen Prüfungen heran gehen können. Geprüft werden kann Hersteller übergreifend, Prüfintervalle und Umfänge legen wir zusammen mit unseren Kunden je nach Einsatzfall- und Häufigkeit fest.