Prüfungswesen

DGUV R 100-500

Die DGUV R 100-500 beschäftigt sich mit dem Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb. Sehr häufig wird sich jedoch auf das Kapitel 2.8 der DGUV R 100-500 bezogen, dass „das Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ beschreibt.

Hebezeuge können dabei Sonderteilkonstruktionen – z.B. Schweißkonstruktionen – sein, jedoch ebenso Rundschlingen, Hebebänder, Schäkel und sonstige Lastaufnahmemittel.

Jegliches Lastaufnahmemittel muss dabei eindeutig identifizierbar sein und kann auf Wunsch wiederum von uns beschriftet werden, z.B. graviert, oder auch über RFID Tags gekennzeichnet werden.